EIGENMIETWERT GESTRICHEN.
WIE WEITER?
Der Eigenmietwert soll in den nächsten Jahren abgeschafft werden – was das konkret bedeutet, und wie Sie solange noch davon gebrauch machen können, zeigen wir Ihnen hier.

Was ändert sich?
Der Eigenmietwert verschwindet – und damit wichtige Steuervorteile.
Die Schweizer Politik plant, den Eigenmietwert abzuschaffen. Das klingt im ersten Moment positiv, bedeutet für Eigentümerinnen und Eigentümer aber auch:
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Weniger steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Renovationen, Unterhalt und energetische Massnahmen.
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Heute können Malerarbeiten, Innenrenovationen und Instandhaltung noch voll von den Steuern abgezogen werden. Künftig voraussichtlich nicht mehr.
Darum lohnt es sich, rechtzeitig zu planen und den optimalen Zeitpunkt für Renovationen zu nutzen.
Was bedeutet das für SIE?
Weniger Abzüge. Weniger Anreize. Mehr Klarheit für deine Planung.
Die Eigenmietwert-Abschaffung bringt grosse Veränderungen mit sich. Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt:
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Kein Abzug für werterhaltende Renovationen
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Kein Abzug für regelmässigen Unterhalt
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Weniger steuerliche Entlastung
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Geringerer finanzieller Anreiz für Renovationen
Das heisst: Was du heute abziehen kannst, fällt künftig ersatzlos weg.
Ein konkretes Beispiel von der Giesser AG.
Profitieren Sie bei Ihren Renovationen zusätzlich von unserem Winterrabatt.
Beispielrechnung*
Renovation Innenbereich:
Steuerlicher Abzug (je nach Einkommen):
Preisvorteil saisonaler Aktionen von Giesser:
Dein Vorteil heute:
Nach Abschaffung der Abzüge:
CHF 8’000.–
ca. CHF 1’200.– bis 2’000.–
CHF 800.–
bis zu CHF 2’800.–
voraussichtlich 0.–
*Beispielhaft (je nach Hypothekarzins, Belehnung, Renovationsbedarf, Kanton, künftigen kantonalen Abzugsmöglichkeiten etc.).
Ein konkretes Beispiel von der Giesser AG.
Profitieren Sie bei Ihren Renovationen zusätzlich von unserem Winterrabatt.
Beispielrechnung*
Renovation
Innenbereich:
Steuerlicher Abzug
(je nach Einkommen):
Preisvorteil saisonaler Aktionen von Giesser:
Dein Vorteil heute:
Nach Abschaffung
der Abzüge:
CHF 8’000.–
ca. CHF 1’200.– bis 2’000.–
CHF 800.–
bis zu CHF 2’800.–
voraussichtlich 0.–
Beispielhaft (je nach Hypothekarzins, Belehnung, Renovationsbedarf, Kanton, künftigen kantonalen Abzugsmöglichkeiten etc.).
WEITERE ABZÜGE
Was kann ich Stand heute sonst noch alles abziehen?
Folgende Renovationsarbeiten kannst du aktuell noch voll von der Steuer abziehen:
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Malerarbeiten im Innenbereich
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Renovationen an Wänden und Decken
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Reparaturen & Ausbesserungen
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Gipserarbeiten
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Kleinere Sanierungen und werterhaltende Arbeiten
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Instandstellung nach Jahren der Nutzung
In kurz: Alles, was den Wert erhält, ist heute noch steuerlich abziehbar.
Häufig gestellte Fragen
Die meistgestellten Fragen – und deren Antworten. Kurz, präzise und so formuliert, dass du die Folgen für deine eigene Situation gut einschätzen kannst.
Die Stimmbevölkerung hat der Abschaffung zugestimmt. Mit einer Umsetzung ist nicht vor 2028 zu rechnen; das genaue Datum hat der Bundesrat noch nicht festgelegt.
Ja – alle werterhaltenden Arbeiten sind aktuell voll abziehbar.
Ja — solange die Arbeiten tatsächlich ausgeführt und in Rechnung gestellt wurden. Eine Planung oder Offerte allein reicht meist nicht. Entscheidend ist das Rechnungs- oder Leistungsdatum. Wir empfehlen daher: Noch im selben Steuerjahr renovieren.
Das hängt von den individuellen Umständen ab. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass vor allem ältere Wohneigentum-Besitzende steuerlich entlastet werden.
Nein, bei der Bundessteuer ist das nicht mehr möglich. Die Kantone können die Abzüge noch bis 2050 gewähren.
Wenn Ihre Immobilie Renovationsbedarf hat oder Sie energetische Massnahmen planen, sollten Sie diese Investitionen vorher planen. Auch eine stärkere Amortisation kann sich lohnen.